Service
Legalisation

Grundsätzlich müssen alle ins Persisch übersetzen Dokumente in Deutschland zunächst durch die deutsche Justiz und anschließend durch die iranische Landesvertretung überbeglaubigt werden, bevor diese Behörden, Institutionen oder kommerziellen Unternehmen im Iran vorgelegt werden.
Diese Regelung gilt übrigens auch für die im Iran erstellten Übersetzungen, die in Deutschland einer Behörde vorgelegt werden sollten.
Diese Dokumente sind:
- Schul- und Universitätszeugnisse
- Krankenhausbescheinigungen
- Wehrdienstbescheinigungen
- Eheschließungsurkunden
- Ehescheidungsurkunden
- Gesundheitszeugnisse
- Handelsrechnungen
- Verträge
etc.
Auf Wunsch nehme ich Ihnen gerne den Gang zum Justizpalast


und zum iranischen Generalkonsulat in München ab und erledige die Legalisierung Ihrer übersetzten Dokumente gegen einen Aufpreis in kürzest möglicher Zeit.
Sonstige Leistungen:
Elektronische Beantragung von Personaldokumenten sowie Ausstellung von Vollmachten auf der Webseite des iranischen Generalkonsulats in München


Verfassen von Anträgen, Beschwerden, Gesuchen, usw. an Behörden, Institutionen oder Personen
Verfassen von Lebensläufen und Arbeitsbewerbungen
