Service 

Legalisation

_

Grundsätzlich müssen alle ins Persisch übersetzen Dokumente in Deutschland zunächst durch die deutsche Justiz und anschließend durch die iranische Landesvertretung überbeglaubigt werden, bevor diese Behörden, Institutionen oder kommerziellen Unternehmen im Iran vorgelegt werden.

Diese Regelung gilt übrigens auch für die im Iran erstellten Übersetzungen, die in Deutschland einer Behörde vorgelegt werden sollten.

Diese Dokumente sind:

  • Schul- und Universitätszeugnisse
  • Krankenhausbescheinigungen
  • Wehrdienstbescheinigungen
  • Eheschließungsurkunden
  • Ehescheidungsurkunden
  • Gesundheitszeugnisse
  • Handelsrechnungen
  • Verträge

etc.

Auf Wunsch nehme ich Ihnen gerne den Gang zum Justizpalast

und zum iranischen Generalkonsulat in München ab und erledige die Legalisierung Ihrer übersetzten Dokumente gegen einen Aufpreis in kürzest möglicher Zeit.

Sonstige Leistungen:

_

Elektronische Beantragung von Personaldokumenten sowie Ausstellung von Vollmachten auf der Webseite des iranischen Generalkonsulats in München

Verfassen von Anträgen, Beschwerden, Gesuchen, usw. an Behörden, Institutionen oder Personen

Verfassen von Lebensläufen und Arbeitsbewerbungen

 Haben Sie noch Fragen?
Rufen Sie mich einfach an!
Ich berate Sie gerne.