ÜBERSETZEN
Als in Bayern öffentlich bestellter und allgemein beeidigter Dolmetscher und Übersetzer des Landgerichts München für die persische und Dari Sprache ist der Schwerpunkt meiner Tätigkeit die Übersetzung von Personaldokumenten und Urkunden jeglicher Art mit amtlicher Beglaubigung.
Dank meines geisteswissenschaftlichen Studiums beherrsche ich die Fachterminologie in den Disziplinen Politikwissenschaften, Geschichte, Sozialwissenschaften, Philosophie, Wirtschaftswissenschaften und Rechtswissenschaften. Daneben ermöglicht mir ein ausgewähltes Team, bestehend aus muttersprachlichen Fachkräften aus anderen Disziplinen, Ihnen eine breite Palette an professionellen Übersetzungen für den gesamten persischen und deutschen Sprachraum anzubieten.
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KONTAKTFAQ
Eine beglaubigte Übersetzung ist eine besondere Form der Übersetzung, bei der ein Übersetzer die Richtigkeit und Vollständigkeit des übersetzten Textes bestätigt, indem er seine Unterschrift und seinen Stempel auf die Übersetzungsvorlage setzt. Somit ist gewährleistet, dass die Übersetzung von einem qualifizierten und autorisierten Übersetzer durchgeführt wurde.
Typischerweise werden beglaubigte Übersetzungen für offizielle Dokumente wie Geburtsurkunden, Heiratsurkunden, Scheidungsdokumente, Schulzeugnisse und andere rechtliche Unterlagen benötigt, wenn diese Dokumente in einem Land mit einer anderen Amtssprache verwendet werden sollen. Andere Texte, wie beispielsweise Filmdialoge, Beschwerdebriefe, Anschreiben usw. – die übrigens ebenfalls zu meinen Dienstleistungen gehören – benötigen hingegen keine Beglaubigung.
Wenn Sie meine Übersetzung bei einer Behörde in Deutschland vorlegen möchten, ist meine Beglaubigung völlig ausreichend. Diese wird von allen Behörden deutschlandweit akzeptiert.
Grundsätzlich müssen alle ins Persische übersetzten Dokumente in Deutschland zunächst durch die deutsche Justiz und anschließend durch die iranische Landesvertretung überbeglaubigt oder legalisiert werden, bevor sie bei Behörden, Institutionen oder kommerziellen Unternehmen im Iran vorgelegt werden können. Diese Regelung gilt übrigens auch für im Iran erstellte Übersetzungen, die in Deutschland bei einer Behörde eingereicht werden sollen.
Diese Dokumente sind:
Schul- und Universitätszeugnisse
Sterbeurkunden
Geburtsurkunden
Krankenhausbescheinigungen
Wehrdienstbescheinigungen
Eheschließungsurkunden
Ehescheidungsurkunden
Gesundheitszeugnisse
Verträge
etc.
Ja, das ist möglich. Allerdings muss ich zuerst beim Landgericht München eine Apostille einholen und danach das Dokument beim iranischen Generalkonsulat in München legalisieren lassen. Für diese Dienstleistungen berechne ich eine Pauschalgebühr von 200,- € zuzüglich der Gebühren für das Landgericht und das Konsulat.
Nach den aktuellen Bestimmungen verlangen Standesämter eine im Iran offiziell übersetzte Shenasname mit dem Legalisationsvermerk der deutschen Botschaft in Teheran. Für andere Zwecke wie beispielsweise die Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis oder Einbürgerung etc. werden jedoch auch offizielle Übersetzungen in Deutschland durchaus akzeptiert.
Ja, das ist möglich. Es hängt jedoch davon ab, ob die Stelle, bei der Sie die Übersetzung vorlegen möchten, eine Übersetzung von der Kopie akzeptiert. Ich muss nämlich in meinem Beglaubigungsvermerk angeben, ob ich vom Original oder von der Kopie übersetzt habe.
Das Honorar für eine Übersetzung variiert je nach Art und Umfang des Dokuments. Daher ist eine genaue Preisangabe ohne vorheriges Sichten des Dokuments nicht möglich. Bitte scannen Sie das Dokument ein und senden Sie es mir als PDF-Datei zu, damit ich Ihnen den Preis und die Bearbeitungsdauer mitteilen kann. Standarddokumente wie Geburtsurkunden aus dem Iran (Shenasname) und aus Afghanistan (Tazkira), Sterbeurkunden, Heirats- und Scheidungsurkunden, Abiturzeugnisse, Studienabschlussurkunden, etc. werden in der Regel innerhalb von 1 bis 2 Werktagen bearbeitet.
Ja, es ist grundsätzlich möglich für iranische Ärzte, in Deutschland zu praktizieren oder eine Facharztausbildung zu absolvieren. Es gibt jedoch bestimmte Voraussetzungen und Schritte, die sie beachten müssen:
Sprachkenntnisse: Ärzte müssen in der Regel nachweisen, dass sie über ausreichende Deutschkenntnisse verfügen, um im deutschen Gesundheitssystem arbeiten zu können. Dies wird oft durch das Bestehen eines Deutschtests wie dem TestDaF oder dem Fachsprachentest Medizin (FSP Medizin) nachgewiesen.
Anerkennung der Qualifikationen: Die medizinische Ausbildung und Qualifikationen müssen von der zuständigen deutschen Behörde anerkannt werden. Dies geschieht in der Regel durch die Approbation oder Berufserlaubnis, je nachdem, ob der Arzt vorübergehend oder dauerhaft in Deutschland arbeiten möchte.
Berufserlaubnis oder Approbation: Ärzte, die in Deutschland arbeiten möchten, benötigen entweder eine Berufserlaubnis oder Approbation. Die Berufserlaubnis ist in der Regel eine vorübergehende Erlaubnis, während die Approbation eine dauerhafte Erlaubnis ist. Die zuständige Behörde dafür ist die Approbationsbehörde des jeweiligen Bundeslandes.
Anerkennung der Facharztausbildung: Falls der Arzt bereits eine Facharztausbildung im Iran abgeschlossen hat, ist eine Anerkennung erforderlich. Diese erfolgt durch die zuständige Landesärztekammer. Möglicherweise sind zusätzliche Prüfungen notwendig, um die Gleichwertigkeit der Ausbildung nachzuweisen. Im Bundesland Bayern wird der Anerkennungsprozess durch die Regierung von Oberbayern durchgeführt. Für die Anerkennung ist in der Regel die beglaubigte Übersetzung des Curriculums des Medizinstudiengangs des Bewerbers erforderlich. Dieses Curriculum sollte vom iranischen Ministerium für Medizinwissenschaften, Gesundheitsdienste und Behandlung ausgestellt, gestempelt und dem Absolventen mit einer separaten Bescheinigung zugeordnet worden sein. Ich biete die vollständige Übersetzung des genannten Curriculums zu einem Pauschalpreis von netto EUR 2.000,- an. Bei Interesse stehe ich für eine Kontaktaufnahme zur Klärung der Modalitäten zur Verfügung.
Es ist wichtig, dass Ärzte aus dem Iran sich im Voraus über die genauen Anforderungen und den Anerkennungsprozess informieren. Die genauen Details können sich je nach Bundesland unterscheiden, daher ist es ratsam, sich direkt an die zuständigen Behörden und Kammern zu wenden oder professionelle Beratungsdienste in Anspruch zu nehmen.